KARL kommt!

Die neue Kommunale Abwasserrichtlinie ist durch den Ministerrat der EU. Und das mit großer Zustimmung. Das sind gute Nachrichten für unsere Gewässer.

Die Belastung der Gewässer durch Nähr-, Zehr- und Schadstoffe muss reduziert werden. Die Reduzierung der Mikroschadstoffe wird vor allem durch die verpflichtende Einführung der 4. Reinigungsstufe für Kläranlagen erfolgen. Dies betrifft alle Kläranlagen > 150.000 EW sowie Kläranlagen > 10.000 EW, wenn diese in besondere Schutzgebiete einleiten. Bis 2045 müssen lt. KARL alle Kläranlagen > 150.000 EW über eine funktionierende 4. Reinigungsstufe verfügen. Außerdem fordert die Richtlinie konkrete Zwischenziele.

Besonders interessant wird die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung, durch welche 80% der Investitions- und Betriebskosten finanziert werden sollen. Die Umsetzung des Verursacherprinzips wird sicherlich herausfordernd aber auch wegweisend für die Gesellschaft.

Wir sind gespannt, wie die Realisierung in nationales Recht erfolgen wird.


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