Ein wichtiger Erfolg für die Wasserwirtschaft!

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen zentrale Elemente der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) als unzulässig abgewiesen.

Diese wegweisende Entscheidung stärkt nicht nur die Erweiterte Herstellerverantwortung, sondern sichert auch die notwendige Finanzierung für die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen. Damit wird ein entscheidender Schritt für den Schutz unserer Gewässer vor Mikroschadstoffen getan.
Für die Wasserwirtschaft bedeutet dies mehr Planungssicherheit und die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips. Die Branche kann sich nun verstärkt auf die Modernisierung und den Ausbau der Abwasserinfrastruktur konzentrieren, um den Herausforderungen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft gerecht zu werden. Dies ist ein klares Signal für mehr Umweltgerechtigkeit und Innovationskraft in unserer Branche.

Wir bei NIVUS freuen uns über diese wegweisende Entscheidung und sind gespannt auf die Umsetzung in nationales Recht zum 31.07.2027.


Guten Tag
Gerne sind wir bei Fragen rund um Wasser und Digitalisierung für Sie da. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail-Nachricht.