Neues von KARL

Am 05.11.2024 wurde KARL final abgestimmt. 20 Tage später (25.11.) trat die Richtlinie in Kraft und gilt seitdem in allen Mitgliedsstaaten der EU. Jetzt bleiben 31 Monate zur Umsetzung in nationales Recht. Darauf müssen wir aber nicht tatenlos warten, sondern können uns schon heute auf die kommenden Herausforderungen einstellen. Das ist auch für NIVUS Grund genug der neuen Richtlinie eine kleine Post-Reihe zu widmen und die maßgeblichen Änderungen zu durchleuchten. Fangen wir bei der (vermeintlich) kleinsten Aufgabe an: Höhere Anschlussgrade für weniger Schadstoffemission.

Durch KARL sollen die Emissionen reduziert werden. Nicht nur durch höhere Anforderungen an die großen Abwasserbehandlungsanlagen. KARL setzt neue Maßstäbe für die gesamte Abwasserbehandlung.

Alle Gemeinden mit > 1.000 EW müssen in Zukunft das Abwasser sammeln und behandeln nach den EU-Mindeststandards (Anhang I Teil B und Tabelle 2). Bisher lag diese Schwelle bei 2.000 EW. Ausnahmen hiervon sind möglich, sofern die Einwohnerdichte so gering ist, dass die Umsetzung nicht möglich ist. Einwohnerdichten von 10 – 25 EW pro Hektar werden hierzu als Referenzschwelle genannt.

Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs sind von den Anforderungen, laut DWA, anstatt bisher 3.830 Kläranlagen zukünftig etwa 4.700 Kläranlagen betroffen.

Link zur Richtlinie (PDF)

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