Durchfluss messen, Mengen definieren
Alles dient dem Schutz der Gewässer
Nicht vergessen – alle profitieren
Selbstüberwachung ist für alle besser
Die Selbstüberwachungsverordnungen der Länder setzen auf Eigenverantwortung und Bewusstsein im Handeln. Egal ob bei Regenbecken oder Durchflussmessstellen, wer seine Systeme sorgfältig überwacht, kann sicher sein, dass diese ordnungsgemäß arbeiten und ihrem Zweck gerecht werden. Damit stellt die Selbstüberwachung einen wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Wasserwirtschaft dar. Jedes System kann nur so gut funktionieren, wie es betrieben wird. Den Drosselorganen kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.
Bedeutung der Drosseleinrichtungen im Kanalnetz
Drosseleinrichtungen spielen eine zentrale Rolle für den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Kanalinfrastruktur.
Sie stellen sicher, dass die planerische Weiterleitungsmenge eingehalten wird, sodass das nachgeschaltete Kanalnetz und insbesondere die Kläranlage vor hydraulischer Überlastung geschützt werden. Gleichzeitig gewährleisten sie, dass z.B. Regenüberlaufbecken selbst hydraulisch nicht überlastet werden. Damit stellen sie maßgeblich sicher, dass die Funktion der Becken gewährleistet ist. Die Sedimentation von Stoffen im Becken kann nur ordnungsgemäß funktionieren, wenn die Oberflächenbeschickung begrenzt ist. Zu hohe hydraulische Belastungen können außerdem zur Remobilisierung von Sedimenten führen.
Nur wenn die Drosseln zuverlässig arbeiten, wird erreicht, dass sich die Speicherung, Reinigung und Entlastung des Mischwassers/Regenwasser im geplanten Verhältnis abspielen. Das bedeutet auch, dass die Emissionen in die Gewässer durch Einhalten der Weiterleitungsmenge in Richtung Kläranlage auf ein Minimum begrenzt werden.
Diese besondere Bedeutung von Drosselorganen hat dazu geführt, dass die Länder Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung der Einrichtungen eingeführt haben.
Selbstüberwachungsvorschriften in Deutschland
Um eine dauerhafte korrekte Funktion der Drossel sicherzustellen, ist es von großer Wichtigkeit, die Drosseln regelmäßig zu überprüfen. In einigen Bundesländern ist diese Überprüfung bereits klar vorgeschrieben. Besonders deutlich definieren z.B. die Eigenkontrollverordnung EKVO des Landes Hessen und in Nordrhein-Westfalen die Selbstüberwachungsverordnung SüwV Kan. Spätestens alle 5 Jahre ist der ordnungsgemäße Betrieb der Drossel festzustellen. Abweichungen von über 20 % vom Sollwert führen dazu, dass spätestens innerhalb eines Jahres eine Sanierung durchzuführen ist. Aber auch Bayern verlangt die Einstellung des Drosselabflusses alle fünf Jahre zu prüfen.
| Bundesland | Wie? | Durch wen? | Wie häufig? | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|---|---|
| Saarland | Neu: explizite Regelung zur Prüfung von Durchflussmess- und Drosseleinrichtungen in der EKVO | Zukünftig durch staatliche oder staatlich anerkannte (§ 4) Prüfstelle (z. B. NIVUS) | Wird noch bekannt gegeben | Neuer Entwurf der EKVO Saarland, noch nicht in Kraft |
| Bayern | Neben regelmäßige Funktionskontrollen, Sichtprüfungen sowie der Dokumentation des Entlastungsverhaltens im Regenfall: Hydraulische Überprüfung | Eigenes Personal oder private Sachverständige / Sachkundige | 5 Jahre | Eigenüberwachungsverordnung Bayern (EÜV-Bayern) vom 25. Februar 2010 |
| NRW | Neben Feststellung der Funktionsfähigkeit (entweder nach Herstellerangaben oder monatlich) und Inspektionen (jährlich oder nach Herstellerangaben): Hydraulische Kalibrierung alle fünf Jahre → Kennlinienüberprüfung nach Angaben des Herstellers | Eigenes Personal oder staatlich anerkannte Prüfstelle | 5 Jahre | SüwVO Abw (16.10.25) |
| Hessen | Hydraulische Überprüfung | Staatlich anerkannte Prüfstellen nach § 11 | 5 Jahre | Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) |
Besondere Bedeutung von Drossel im Systemverbund
Besondere Bedeutung kommt Drosseleinrichtungen zu, wenn sie nicht isoliert, sondern im Systemverbund mehrerer Becken oder Entlastungsbauwerke betrieben werden. In solchen Fällen beeinflusst jede einzelne Drossel das gesamte hydraulische Verhalten des Gesamtsystems:
Wenn z. B. die Weiterleitungsmenge einer Drossel zu hoch eingestellt ist – auch wenn nur innerhalb der oft zulässigen Abweichung von ± 20 % – kann dies in der Summe mehrerer Drosseln gravierende Folgen haben. Das gesamte Rückhaltevolumen des Netzes wird dann nicht mehr vollständig ausgenutzt. Häufig sind dann im hinteren Teil des Kanalnetzes ungenutzte Volumen, während es vor der Kläranlage schon bei kleinen Regen zu Abschlägen kommt. Drastisch kann man sagen: Wer seine Drosseln nicht pflegt, sollte auch nicht in neue Becken investieren. Das Volumen ist zu teuer, um nicht genutzt zu werden!
Drosselprüfung durch staatlich anerkannte Prüfstellen
Ein Kanalnetz funktioniert nur so gut wie seine Drosselorgane. Daher ist es zwingend notwendig die Prüfung mit dem notwendigen Sachverstand durchzuführen. Die Betreiber haben zwar häufig das Know-How, aber selten die Kapazitäten im Alltagsgeschäft die Prüfung von Drosselorganen mitzuerledigen. Staatlich anerkannte Prüfstellen können dabei unterstützen dieser wichtigen Aufgabe nachzukommen.
Beschreibung der Drosseltypen
Aufstellung
Drosseln können nach der Art der Aufstellung – nass, halbtrocken und trocken – unterschieden werden. „Nass“ aufgestellte Drosseln sind während des Betriebes, beziehungsweise bei Einstauereignissen überspült. Halbtrockene Drosseln haben zumindest im Auslauf einen freien Abfluss und trockene Drosseln sind zwischen jeweils einem geschlossenen Zu- und Abflussrohr verbaut
EIne detailierte Beschreibung von Drosselorganen finden Sie hier:
Arten der Drosselprüfung
Um eine zuverlässige Funktion der Drossel zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung der Organe von großer Wichtigkeit. Diese Überprüfung ist in verschiedenen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben – Tendenz steigend.
Die Überprüfung der Drosseln ist jedoch nicht immer trivial. So können manche Drosseln beispielsweise erst im Starkregenfall überprüft werden und oftmals bedarf es Langzeitüberwachungen. Nicht zu vergessen die Aufwände bei der Auslegung und Installation der jeweils erforderlichen Messtechnik sowie der Datenauswertung.
Oftmals fehlen den Betreibern die Ressourcen, um eine flächendeckende Überprüfung sämtlicher Drosseleinrichtungen vorzunehmen – insbesondere, wenn es sich um ein großes Einzugsgebiet handelt und der Zeitrahmen – etwa durch gesetzliche Vorgaben – eng gefasst ist.
Für solche Fälle bietet NIVUS als zertifizierte Prüfstelle umfassende Servicedienstleistungen an und kann auf zahlreiche erfolgreiche Projekte zurückblicken. Interesse? Sprechen Sie uns an!
Überprüfung von Durchflussmessstellen
Neben den Drosselüberprüfungen sind auch regelmäßige Überprüfungen von Durchflussmessstellen im Kläranlagenauslauf vorgeschrieben.
Hier gibt es einen klaren regulatorischer Rahmen: In vielen Bundesländern (z. B. in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Hessen) verlangen wasserrechtliche Erlaubnisse, Selbstüberwachungsverordnungen bzw. Eigenkontrollverordnungen sowie zugehörige technische Regeln die regelmäßige Prüfung, Kalibrierung bzw. Plausibilisierung von Durchflussmessungen. Typischerweise sind darin Messhäufigkeit, Prüfintervalle, Anforderungen an Messgenauigkeit, Dokumentation und Aufbewahrungsfristen festgelegt.
Regelmäßige Überprüfung und Wartung von Durchflussmessstellen ist ein wirksamer Hebel für Rechtssicherheit, Ressourceneffizienz und Gewässerschutz. Sprechen Sie uns auch hierzu gerne an.
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