KARL aktuell

Seit dem ersten Januar 2025 ist die neue Kommunalabwasserrichtlinie der EU (KARL) in Kraft. Bis Juli 2027 muss eine Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Verschärfte Grenzwerte für die Drittbehandlung zur Reduzierung des Nährstoffeintrages.

Nährstoffeinträge aus Siedlungsgebieten führen zu einer Eutrophierung der Fließgewässer, Seen und Meere. Abwasserbehandlungsanlagen sind ein maßgeblicher Eintragspfad der Nährstoffe, daher sollen die Nährstoffemissionen hier begrenzt werden. 

In diesem Zusammenhang wird in Artikel 7 der Kommunalabwasserrichtlinie geregelt in welchem Umfang und Zeitrahmen die Kläranlagen die Änderungen der Drittbehandlung (Entfernung von Stickstoff und Phosphor) umsetzen müssen.

Für Kläranlagen mit einer Anschlussgröße > 150.000 EW formuliert gilt eine Konzentration von 0,5 mg/l Phosphor und 8 mg/l Stickstoff-Gesamt als Grenzwert. Diese Grenzwerte müssen mit folgendem Zeitplan umgesetzt werden.
1.  bis Ende 2033 für Einleitungen aus 30 % dieser kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen, 
2. bis Ende 2036 für Einleitungen aus 70 % dieser kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen
und schließlich bis Ende 2039 alle Anlagen mit > 150.000 EW die Vorgaben einhalten.

Neue Grenzwerte für die Drittbehandlung sollen darüber hinaus auch für Siedlungsgebiete von über 10.000 EW gelten, wenn diese in Gebiete einleiten, welche z.B. von Eutrophierung betroffen sind. Die Grenzwerte sind hier etwas höher und liegen bei 0,7 mg/l Phosphor-Gesamt und 10mg/l Stickstoff-Gesamt. Hierfür gilt ein anderer Zeitplan, der die vollständige Umsetzung bis 2045 vorsieht.

Die schärferen Grenzwerte erfordern einen optimalen Kläranlagenbetrieb und eine stabile Prozessführung. Für beides braucht es exakte Messdaten für eine genaue Zustandserfassung auf der Kläranlage. Damit stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.


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